Schulung für Cannabis-Anbauvereinigungen startet

Denn nach gültigem KCanG müssen alle Cannabis-Anbauvereinigungen (CAV) ein Vereinsmitglied zum/zur Präventionsbeauftragten benennen. Um als Anbauvereingung anerkannt zu werden, müssen diese Person und ggf. eine stellvertretende Person belegen, an einer zertifizierten Schulung bei einer öffentlich geförderten Suchthilfeeinrichtung im Umfang ca. 16 Stunden teilgenommen zu haben.

So sind die so genannten Social Clubs laut Gesetz verpflichtet „zu einem umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz beizutragen und ihre Mitglieder zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis anzuhalten.“ (Auszug §23 KCanG)

Zuständig für die modularisierten Schulungen der künftigen Präventionsfachkräfte, sind die kommunalen oder auch Landesfachstellen für Suchtprävention.

Die Fachstelle für Suchtvorbeugung des Suchthilfeverbundes Duisburg, sowie die Landesfachstelle Prävention der Suchtkooperation NRW mit der ginko Stiftung Mülheim als Träger, bieten gemeinsam für regionale Anbauvereinigungen ab November die ersten Schulungstermine an. Diese werden sowohl in Präsenz, als auch digital stattfinden.

Hier können Sie sich verbindlich für die Schulung anmelden!