3G-Regel im Suchthilfeverbund

Aufgrund der aktuellen pandemische Lage gilt ab dem 01.12.2021 in allen Einrichtungen des Suchthilfeverbundes die 3G-Regel.
Das heißt: Bei persönlichen Kontakten, die über die Dauer von ca. 10 Minuten hinausgehen, benötigen wir einen offiziellen Nachweis über den Impf-, Genesungs- oder Teststatus einer Person. Dieser wird von den Mitarbeitenden des Suchthilfeverbundes vorab überprüft.
Bis auf weiteres können sich in unseren Räumlichkeiten nur vollständig Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem Nachweis über einen tagesaktuellen (negativen) Bürgertest für einen längeren Zeitraum aufhalten. Dazu zählen Beratungstermine, Kooperationsgespräche, Fortbildungen (hier gilt die 2G+-Regel), sowie weitere Anliegen, die einen längeren Aufenthalt erfordern.
Kurze Anliegen (Postadresse, Spritzentausch, Wäsche waschen in den Anlaufstellen) sind ohne Nachweis mit FFP2-/OP-Maske möglich.

Uns liegt die Gesundheit unserer Kund:innen und Mitarbeiter:innen sehr am Herzen – Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis für diese, hoffentlich nur vorübergehenden, Einschränkungen.

Bleiben Sie gesund!